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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck



Aktuelles

Wichtige Information:
Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck hat ab 01.02.2023 keine Postfach-Anschrift. 
Briefe übersenden Sie gerne weiterhin an die Alleenstraße 86 in 73230 Kirchheim unter Teck. 



Datenblätter Nachlassgericht

Datenblatt Erbscheinsantrag
Datenblatt Erbausschlagung



Neue Zuständigkeiten seit 01.01.2018 aufgrund der Notariatsreform

I. Nachlass- und Betreuungssachen:
Nach Schließung der Bezirksnotariate zum 31.12.2017 ist das Amtsgericht Kirchheim für die im hiesigen Amtsgerichtsbezirk anfallenden Nachlass- und Betreuungssachen zuständig. 

II. Beurkundungen von Verträgen / letztwilligen Verfügungen sowie Beglaubigungen von Unterschriften:
Diese Tätigkeiten werden nun durch freiberufliche Notare wahrgenommen. Einen Notar Ihrer Wahl finden Sie unter www.notar.de.

III. Grundbuchsachen:
Für den hiesigen Bezirk ist ausschließlich das Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt - zuständig.
Bei manchen Gemeinden/Städten sind Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier.



Kontakt

Amtsgericht Kirchheim unter Teck
Alleenstraße 86
73230 Kirchheim unter Teck
 
Tel.:                 07021/9748-0
Fax:                 07021/9748-35, 07021/9748-20

E-Mail: poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de



Dienstzeiten und telefonische Sprechzeiten
Nachlass- und Betreuungsgericht: Turmstraße 5

  • Montag und Donnerstag:
    von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

  • Dienstag, Mittwoch und Freitag:
    von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Dienstzeiten und telefonische Sprechzeiten
Hauptgebäude: Alleenstraße 86

  • Montag bis Donnerstag:
    von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
    von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

  • Freitag:
    von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Rechtsantragstelle / Beratungshilfe
in der Alleenstraße 86

  • schriftlich oder nach telefonischer Voranmeldung

Wichtige Hinweise:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.


I. Gerichtszahlstelle

Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Kirchheim ist seit dem 31.07.2014 geschlossen.

II. Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

Zum 23.05.2014 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert.
Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart  gelangen Sie hier:
http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596

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